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Rechtsgebiet - Versicherungsrecht

Jede Unternehmung birgt Risiken. Sie zu steuern, hilft der Versicherer. Unabhängig von der jeweiligen Versicherungssparte geht es darum, Risiken und den Moment ihrer Realisierung sowie Art und Umfang des Risikotransfers vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer so zu beschreiben, dass der jeweilige Versicherungsfall und die sich aus ihm ergebenden Leistungsansprüche klar umrissen sind. Das wirtschaftlich Gewollte herauszuarbeiten und rechtlich so umzusetzen, dass es im Versicherungsfall keine Auseinandersetzungen über Inhalt und Rechtsfolgen des Versicherungsvertrags gibt, sollte dabei Ziel sowohl des Versicherers als auch des Versicherungsnehmers sein.

Aus Sicht der Versicherer aber auch sonstiger im Grenzbereich der Assekuranz tätiger Unternehmen gewinnt zunehmend auch das Versicherungsaufsichtsrecht an Bedeutung, das bestimmt, wann eine genehmigungsbedürftige Versicherung vorliegt und wie ein Versicherer sein Geschäft zu betreiben hat.

Wir beraten und vertreten Versicherer und Versicherungsnehmer in allen Sparten des Versicherungsrechts von der Entwicklung und Prüfung der Versicherungsverträge bis zur Durchsetzung oder Abwehr diesbezüglicher Leistungsansprüche. Darüber hinaus vertreten wir Versicherer und sonstige Unternehmen in Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts bis hin zu Compliancefragen und solchen des Versicherungsstrafrechts.

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