Lösungen entwickeln


Interessen durchsetzen


Werte schaffen

Rechtsgebiet - Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Sie vertragsgestaltend bei der Auswahl, Implementierung und Überarbeitung Ihrer Vertriebsstrukturen und vertreten Ihre vertriebsrechtlichen Interessen als Unternehmer oder Vertriebsmittler erforderlichenfalls gerichtlich, insbesondere im Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserecht.

Unsere Tätigkeit im Handelsrecht umfasst neben entsprechenden Fragestellungen ohne Auslandsberührung auch Fragen des internationalen Wareneinkaufes und -vertriebes (international trade law) und des UN Kaufrechtes (CISG). Im grenzüberschreitenden Bereich unterstützen wir Sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und auch kulturellen Herausforderungen, insbesondere beim Abschluss von Kauf- und Handelsverträgen, Kompensationsgeschäften und Rahmenverträgen im internationalen Liefer- und Vertriebsgeschäft auch unter Einbeziehung der INCOTERMS.

Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Belangen des Personengesellschaftsrechts und des Rechts der Kapitalgesellschaften. Wir helfen Ihnen beim Start und dem weiteren Werdegang Ihres Unternehmens durch die Gestaltung der erforderlichen Regelwerke wie Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnung, Geschäftsführungs- oder Vorstandsverträgen. Im Rahmen der Akquirierung oder der Veräußerung von Unternehmen führen wir für Sie die Legal- & Tax-Due-Diligence durch. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang bei der Einrichtung, Ausgestaltung und Auswertung des virtuellen Datenraumes.

Soweit es notwendig werden sollte, vertreten wir Ihre Interessen vor allen nationalen und internationalen ordentlichen Gerichten wie auch im Schiedsverfahren. Hierzu verfügen wir über ein verlässliches Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in den jeweiligen Ländern, die mit den dortigen rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten vertraut sind.

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