Lösungen entwickeln


Interessen durchsetzen


Werte schaffen

Rechtsgebiet - Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Finanzverfassung der meisten Unternehmen steht in direktem Zusammenhang zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, sich Fremdmittel zu beschaffen. Das Bank- und das Bankenaufsichtsrecht regeln diese Rahmenbedingungen. Wer sie versteht und aktiv für sich zu nutzen weiß, ist regelmäßig auch wirtschaftlich im Vorteil. Das gilt für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie für Unternehmen und Verbraucher.

Wir helfen Ihnen, hier den Überblick zu behalten und Ihre Interessen durchzusetzen. Unsere Erfahrung und Expertise resultieren aus der Beratung und Vertretung von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten wie auch von Unternehmen und Verbrauchern. Wir stehen Ihnen bei allen bankrechtlichen Fragestellungen, insbesondere des Kreditrechts, des Kreditsicherungsrecht und des Bankenaufsichtsrechts zur Seite. „Für den Fall der Fälle” unterstützen wir Sie bei der Restrukturierung und Sanierung Ihres Unternehmens und bringen Sie wieder auf Kurs.

Daneben beraten wir Sie in allen Fragen des Kapitalmarkrechts. Uns ist bewusst, dass kapitalmarktbasierte Unternehmensfinanzierungen in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken sind. Einhergehend mit ihrer wachsenden Relevanz nehmen auch die staatlichen Regulierungsmechanismen immer weiter zu. Sowohl in den börslichen Segmenten als auch im außerbörslichen Handel müssen die Unternehmen eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben beachten, deren Verletzung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. Es drohen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche, sondern im Worst Case auch strafrechtliche Konsequenzen. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie dabei, in diesem Umfeld erfolgreich zu agieren, die Regularien einzuhalten und so strafrechtlichen Risiken vorzubeugen. Daneben vertreten wir Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten. Sollte bereits ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben worden sein, verteidigen wir Sie in allen Stadien des Strafverfahrens. Im Falle einer fehlerhafter Kapitalanlageberatung oder Vermögenverwaltung setzen wir Ihre Interessen als Kapitalanleger durch. Auf der anderen Seite wehren wir für Sie als Berater oder Vermittler unberechtigt erhobene Ansprüche ebenso effektiv ab.

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